Gesundheitshotel

gesundheitshotel


Anforderungen



1. Mindestens in der Kategorie 3-Sterne eingestuft.
2. Folgende Bereiche sind den Gästen/Patienten angepasst: Zugangsweg, Hauseingang, Réception, Speisesaal, Aufenthaltsraum, WC-Anlagen.
3. Den Gästen angepasste Zimmer mit entsprechendem Badezimmer und Mobiliar.
4. Gleitsichere Bodenbeläge.
5. Mindestens 50% Nichtraucherzimmer.
6. Rauchfreier Aufenthaltsraum mit Tageslicht, welcher Ruhe und Erholung garantiert.
7. Umgebung/Lage des Hauses: ruhig, gut begehbar und für Freiluftaufenthalte geeignet.
8. Baulich oder zumindest optisch gut abgetrennte Raucherzone im Speisesaal (ansonsten rauchfrei).
9. Zweckmässiges Orientierungs-System (Wegweiser im Haus).
10. Falls vorhanden: Öffnungszeiten der Wellness-Anlagen: täglich mindestens 8-10 Uhr und 15-20 Uhr.
11. Falls angeboten: Schriftliche Informationen über Benutzung der Wellness-Angebote/Sportgeräte.
12. Falls Wellness-Infrastruktur angeboten: Bademantel, Badeschlappen und Fön auf Wunsch des Gastes kostenlos zur Verfügung stellen.
13. Beschäftigungs-Möglichkeiten (z.B. vorbereitete Handarbeiten, Spiele, Zeitschriften) werden angeboten.
14. Täglich mindestens 1 Entspannungsangebot im Haus oder in Hausnähe (Massage, Yoga, Meditation, Autogenes Training, Atemübungen usw.).
15. Gäste werden mündlich und schriftlich darauf aufmerksam gemacht, das auf Wunsch Angebote zur Bewegung, Gesundheitsbildung oder kulturelle Aktivitäten organisiert werden.
16. Information über Bewegungs-, Entspannungs- und Kultur-Angebote im Ort/in der Region (Infowand oder Mappe).
17. Mindestens 1 Kur-Verantwortliche/r steht täglich für Gesundheits-Fragen zur Verfügung.
18. Ausgewogene Menüs (Kohlenhydrate, Eiweiss, Früchte/Gemüse): fettarm, salzarm, frisch, regionale und saisonale Produkte.
19. Mindestens 1 vegetarische gleichwertige Alternative (nebst Salat- oder Gemüseteller).
20. Mindestens 1 kalorienreduzierte Alternative.
21. Kostenloses oder günstiges Angebot von nicht-alkoholischen Getränken.
22. Frühstücksbuffet: verschiedene Brotsorten, Müesli, frische Früchte.
23. Möglichkeit für ein leichtes Mittagessen, Angebot an kleinen Zwischenverpflegungen (kleine Speisekarte oder Salatbuffet/Früchtekorb).
24. Bedürfnisse der Patienten werden nach Möglichkeit vor der Reservation mit Hilfe eines Fragebogens abgeklärt.
25. Therapie-Räume: pro 30 Zimmer mindestens 1 abtrennbarer, möglichst schalldichter Raum à 10 m2.
26. In den Badezimmern müssen erreichbare Duschen vorhanden sein (keine Badewannen).
27. Rollstuhlgängige Gartenanlage (nur bei Aufnahme von gehbehinderten Patienten und Rollstuhlfahrer/innen).
28. Der Betrieb ist mind. mit dem Qualitätsgütesiegel des Schweizer Tourismus Stufe 1 oder einem gleichwertigen System ausgezeichnet oder auf der kantonalen Spital- oder Pflegeheimliste aufgeführt.
29. Informationen über die Gesundheits-Philosophie des Betriebes werden bereitgestellt (Gästezeitung oder Gästemappe auf dem Zimmer, Plakate oder Veranstaltungen).